Die Entfremdung zwischen Bürgern und Parlament ist kein Charakterfehler der Akteure – sie ist das logische Resultat einer gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Das international anerkannte personalisierte Verhältniswahlrecht Deutschlands muss weiterentwickelt werden. Diese Seite stellt alle Aspekte dieser Forderung vor.
Thema 01
Die Verhältniswahl mit freien Listen durch Kumulieren und Panaschieren
Deutschland hat auf Bundesebene das „Personalisierte Wahlrecht". Letztlich entscheidend ist die Zweitstimme – und niemand will ernsthaft ein Mehrheitswahlrecht. Das eigentliche Ziel einer Wahlrechtsreform muss es sein, die derzeit geforderte Identität mit einer Partei zugunsten einer individuellen Stimmvergabe aufzulösen.
Die Partei bleibt maßgebend – ihre Grenzen werden durch freie Listen sinnvoll begrenzt. Kumulieren erlaubt mehrere Stimmen auf einen Kandidaten; Panaschieren erlaubt die Verteilung über Parteigrenzen hinweg.
Thema 02
Das bestehende Wahlrecht im internationalen Vergleich
Das deutsche personalisierte Verhältniswahlrecht ist international hoch angesehen. Neuseeland, Schottland und Wales haben es übernommen. Aber die Welt steht nicht still: Italiens Rosatellum, Ungarns Grabenwahlrecht und die starren Listen in Frankreich, Spanien und Portugal zeigen, wo Deutschland sich abgrenzt – und wo es noch besser werden kann.
Ergebnis: Das deutsche Wahlrecht ist auf höchstem Niveau. Aber eine kleine, feine Weiterentwicklung ist sinnvoll und notwendig.
Thema 03
Gegenargumente – sorgfältig geprüft
Fünf Einwände werden in der Diskussion immer wieder vorgebracht: die Rolle der Aufstellungsversammlungen, die Wirkung markanter Kandidaten, die Reform von 2023, die angebliche Schwächung der Regierungsfähigkeit sowie Bedenken zur Online-Stimmabgabe.
Alle Gegenargumente halten einer genauen Prüfung nicht stand. Ein abschließendes Plädoyer des Initiators richtet sich direkt an Leserin und Leser.
Thema 04
Als Wahlhelfer bei der bayerischen Kommunalwahl am 8. März 2026
Ein Erfahrungsbericht aus dem Wahllokal: Die „Listenkreuzler" sind schnell erfasst. Doch das eigentliche Herzstück der bayerischen Wahlfreiheit – das Kumulieren und Panaschieren – zeigt sich erst beim mühsamen Auszählen der „Stimmzettel-Laken" am Montag.
Die Erkenntnis: Freie Listen auf Bundesebene sind mit Papier logistisch nicht handhabbar. Die Lösung: ein hybrides Modell mit rechtssicherer Online-Stimmabgabe.
Thema 05
Die Online-Wahl als dritte Möglichkeit neben Wahllokal und Briefwahl
Für 530 Wahlvorschläge je Partei reicht kein Stimmzettel – aber eine rechtssichere Online-Stimmabgabe löst dieses Problem. Wie bei den Sozialwahlen seit 2023 erprobt und gesetzlich geregelt. Der Wähler kann seine Zweitstimme in Stimmenteile aufteilen und auf Kandidaten verteilen – innerhalb einer Partei oder über Parteigrenzen hinweg.
Wahllokal und Briefwahl bleiben vollständig erhalten. Es wird lediglich eine dritte Option hinzugefügt.