Vertiefung · Thema 02

Das bestehende „personalisierte Verhältniswahlrecht" mit Erst- und Zweitstimme im internationalen Vergleich

Deutschland ist Weltspitze – aber die Welt steht nicht still. Ein Blick auf Neuseeland, Schottland, Italien, Ungarn und mehr.

Deutschland im internationalen Vergleich

Die deutsche „Personalisierte Verhältniswahl" auf Bundesebene ist international hoch angesehen. Neuseeland hat z. B. das deutsche System in den 1990er Jahren fast eins zu eins übernommen, nachdem man mit dem britischen Mehrheitswahlrecht unzufrieden war. Schottland und Wales – beide mit tiefer demokratischer Tradition – nutzen für ihre Regionalparlamente ein System, das dem deutschen fast identisch ist (Wahlkreisstimme und Regionalstimme).

Vorbildlich

Deutschland

Personalisiertes Verhältniswahlrecht – auf höchstem internationalem Niveau. Nächster logischer Schritt: Kumulieren und Panaschieren.

Ähnlich

Neuseeland

Hat das deutsche System in den 1990er Jahren fast identisch übernommen, nachdem das britische Mehrheitswahlrecht als unbefriedigend empfunden wurde.

Ähnlich

Schottland & Wales

Beide Regionalparlamente nutzen ein dem deutschen nahezu identisches System mit Wahlkreisstimme und Regionalstimme.

Problematische Modelle

Das Grabenwahlrecht …

… wird z. B. von Ungarn genutzt. Es ist die Parallelwahl von Erst- und Zweitstimme ohne Verrechnung. In Deutschland wurde dies immer wieder einmal diskutiert (zuletzt vor der Reform von 2023). Als Mehrheitswahlrecht für einen Teil der Abgeordneten geht es stark in Richtung dieses Wahlrechts, das die stärkste Partei bevorzugt. Da ist der bestehende Zustand vorzuziehen.

Italiens Rosatellum …

Italien mit dem Rosatellum klingt auf den ersten Blick wie das deutsche personalisierte Wahlrecht, bis man merkt: ich wähle mit der Erststimme zugleich auch die Partei. Man kann also die Stimme nicht aufteilen!

Ohne jede Freiheit …

Spanien, Portugal, Frankreich, Rumänien und Serbien haben starre Listen ohne jede Differenzierungs- und Personalisierungsmöglichkeit wie im deutschen Wahlrecht über die Erststimme.

Ergebnis

Wir halten fest: das deutsche Wahlrecht ist auf höchstem Niveau! Aber die Welt bleibt nicht stehen und hat sich die letzten zwei Jahrzehnte mit der Internetkultur in eine Richtung bewegt, die eine kleine, aber feine Weiterentwicklung sinnvoll, ja: notwendig macht: das Kumulieren und Panaschieren in der von den Parteien für die Zweitstimme aufgestellten Listen.

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