„Zu viel Wählersouveränität schwächt die Regierungsfähigkeit"
Regierungsfähigkeit ist nötig
Aus historischen Gründen legt man in Deutschland zu Recht großen Wert auf die Regierungsfähigkeit. Und diese kann nur aus Fraktionsdisziplin entstehen. Dieser hat der einzelne Abgeordnete sich zu unterwerfen – soweit er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Das mag von außen wie Opportunismus aussehen, für die eigentliche politische Arbeit ist es jedoch unerlässlich und wird dies auch bleiben.
Mehr Wählersouveränität auch
Die zunehmende Individualisierung in unserer Kultur, d. h. die immer weitergehende Auflösung äußerer Identitäten, ist die eigentliche europäische Kulturerrungenschaft. Das Ergebnis ist nicht der wurzellose Weltbürger, der überall daheim und nirgendwo zuhause ist, sondern ein Individuum, das sich bewusster verhält bezüglich der ehemals identitätsstiftenden Objekte Brauchtum, Nation, Beruf, Partei usw.
Dadurch geht die Verwurzelung nicht verloren, sondern erhebt sich auf eine neue Stufe, in der das Individuum der Ausgangspunkt ist und nicht das wie auch immer geartete Objekt.
Diesen Schritt kann jedes Individuum in Europa wagen und nicht wenige tun dies. Im Wahlakt, dem eigentlichen Moment der Machtübertragung, muss sich diese europäische Kulturerrungenschaft künftig widerspiegeln. Damit eine Schwächung von Regierungsfähigkeit zu verbinden ist obsolet.
„Exzentrische Kandidaten führen um ihre Panaschieren-Stimmen einen Wahlkampf gegen die Partei und schwächen diese."
Die Aufstellungsversammlung
Maßgebend für das Erscheinen in der Liste ist alleine die Aufstellungsversammlung der Partei. Da kennt man seine „Pappenheimer" und lässt sie gegebenenfalls knallhart durchfallen.
Zudem ist der Wähler nicht dumm, d. h. er kann derartige Anmeierei durchaus erkennen und dürfte hier eher ablehnend reagieren. Eine „Entsolidarisierung" der Partei wird also durch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens nicht erfolgen.
Markante Kandidaten stärken die Partei
Die Wahlkreiskandidaten für die Erststimme im derzeitigen personalisierten Verhältniswahlrecht haben noch viel mehr Profilierungsmöglichkeiten und machen davon durchaus auch Gebrauch. Das Ergebnis ist nicht von Nachteil für die Partei, da markante Köpfe Stimmen bringen.
Die langjährigen Abgeordneten Herr Bosbach von der CDU oder Herr Bülow von der SPD mögen hier als Beispiele genügen.
Die Reform vom März 2023
Der erneute Anlauf zu einer Wahlrechtsreform ist in der Schwächung der Erststimme (und damit des personalisierten Elements) durch die Reform vom März 2023 begründet. Es gilt, diesem personalisierenden Element wieder zu seinem vollen Recht zu verhelfen. Und dies, ohne die Begrenzung auf eine feste Anzahl von Abgeordneten zu gefährden.
Die Online-Stimmabgabe
Das Kumulieren und Panaschieren durch die bei der Sozialwahl bewährte neue Möglichkeit der Online-Stimmabgabe bremst durch die umfassenden Wahlmöglichkeiten aller Kandidaten aller Parteien einzelne Wichtigtuer. Die Parteien setzen den Rahmen in Form der Parteilisten, der Wähler modifiziert über einzelne Wichtigtuer hinaus durch die persönlichen und damit personifizierenden Wahlakte „quer durch die Bank".
Abschließendes Plädoyer
Freie Listen durch Kumulieren und Panaschieren eröffnen die Möglichkeit der Wahl verschiedenster Abgeordneter. Damit ist eine eine Identität fordernder Wahlakt mit einer ganzen Partei nicht mehr notwendig. Denn ich kann im Moment des Wahlaktes nicht mit mehreren „Objekten" – hier von mir ausgesuchte und gewählte Kandidaten – wesensgleich sein.
Identitäre Politik wird in Deutschland nicht geschätzt. Bin ich zum Wählen einer Partei gezwungen, wird aber gerade diese Art politischer Haltung von mir als Wähler im Moment des Wahlaktes gefordert.
Thomas Kussmaul
Jahrgang 1952 – einst politisch 16 Jahre aktiv, seit 25 Jahren ohne Parteizugehörigkeit und parteipolitische Arbeit. Initiator von FreieListen.de (n. e. V.).